Registrierung
Teilnahmebedingungen
Für unser Dienstrad-Programm haben wir einige Teilnahmebedingungen festgelegt, mit denen Sie sich vertraut machen sollten.
Maximale Räder pro Arbeitnehmer | 2 |
Max. Kaufpreis aller Räder inkl. Zubehör eines Mitarbeiters | 12.000,00 € |
Sonstige Teilnahmebedingungen |
1) Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Dienstrad-Leasings muss ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen sowie die Probezeit absolviert sein. Bei befristeten Verträgen melden Sie sich bitte bei Ihrer Personalabteilung. 2) Zu Vertragsbeginn darf die Leasing-Vertragslaufzeit nicht über die Dauer des verbleibenden Arbeitsverhältnisses hinausgehen. 3) Es darf keine Lohn/Gehaltspfändung vorliegen. 4) Pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter dürfen maximal zwei Fahrräder geleast werden. 5) Der Gesamtwert des Leasingfahrrads/der Leasingfahrräder darf maximal 12.000 € betragen (Beispiel 1: nur 1 Fahrrad mit Leasingwert 12.000 €; Beispiel 2: 1 Fahrrad mit Leasingwert 5.000 € und 1 Fahrrad mit Leasingwert 7.000 € -> Summe 12.000 € nicht überschritten). 6) Der Arbeitgeber bezuschusst das Dienstrad-Leasing mit 15 € pro Monat. 7) Das Leasing von schnellen E-Bikes, Pedelec 45 mit Versicherungskennzeichen, ist ausgeschlossen. 8) Das Dienstrad muss mit einem sicheren Schloss, Originalkaufpreis mind. 50 €, abgeschlossen werden. Ein entsprechendes Schloss muss mitgeleast werden. 9) Alle fest angebauten Zubehörteile können mitgeleast werden. Weitere gewünschte Zubehörteile müssen auf eigene Kosten angeschafft werden. 10) Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter ist für das Tragen geeigneter Schutzkleidung selbst verantwortlich. 11) Vor der ersten Nutzung hat eine Einweisung durch den Fachhändler zu erfolgen. Die Bestätigung erfolgt automatisch mit der Nutzung des Tokens bei Abholung des Fahrrads. 12) Das Dienstrad muss stets der StVZO entsprechen. Verantwortlich hierfür ist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter. 13) Der Sicherheitscheck (UVV) je Dienstrad hat jährlich bei einem autorisierten Fachhändler zu erfolgen. Für die Vorstellung zum Sicherheitscheck ist die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter verantwortlich, ebenso für die Wartung und Pflege. Die Kosten der UVV sind durch den Zuschuss des Arbeitgebers gedeckt. 14) Eine private Haftplicht ist zwingende Voraussetzung für das Dienstrad-Leasing. |
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